Im Falle der Pflegebedürftigkeit: Beraten lassen!

Veröffentlicht am 22.10.2012 in AG 60plus

Ulrike Sörös erklärt die Arbeit des Pflegestützpunktes

Die Pflegeberatung ist im Landkreis Heilbronn gut geregelt, davon konnten sich die Teilnehmer des Treffens der Arbeitsgemeinschaft 60 plus im SPD Kreisverband Heilbronn überzeugen. Die Leiterin des Pflegestützpunktes beim Landratsamt, Ulrike Sörös, erklärte das ausgewogene Beratungskonzept mit den 10 IAV (Informations-Anlauf-Vermittlung)-Stellen und der zentralen Stelle im Landratsamt.

Neben der Information über Strukturen, Träger und Finanzierung, wurden die Aufgaben und Ziele der Beratungsstellen sehr anschaulich und verständlich vermittelt. Die wohnortnahe Beratung ist im § 92c des Sozialgesetzbuches (SGB) XI geregelt. Besonderer Wert wird auf die neutrale Beratung gelegt, Schwerpunkte sind Koordinierung und Vermittlung von Hilfs- u. Unterstützungsmaßnahmen, Fallmanagement, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit. Hilfen bei der Antragstellung zur Pflegeversicherung sind ebenso zu bekommen wie Auskünfte zu Hilfsmitteln, häuslichen Pflegekräften, Sozialgesetzen und Betreuungsrecht. Die vielen Fragen aus der Runde drehten sich dann mehr um den Umfang von Leistungen aus der Pflegeversicherung und um die Inhalte der unterschiedlichen Pflegestufen. Die Referentin verstand es, alle Fragen kompetent und sehr sachlich zu beantworten. Der Vorsitzende der AG 60 plus, Sieghart Brenner, hob dies bei seinem Dank besonders hervor und stellte abschließend fest: „Vor jeder Entscheidung zum Thema Pflegebedürftigkeit bei Angehörigen ist fachlicher Rat von den Experten der Beratungsstellen unabdingbar“.

Sieghart Brenner

 

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